Allgemeine Geschäftsbedingungen der RHOTEC Computer GmbH

Stand (19.04.2018)

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Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines
  2. Zustandekommen von Inhalt und Vereinbarungen
  3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    • 3.1 Lieferungen von Soft- und Hardware aller Art, Dienstleistungen aller Art
    • 3.2 Mietverträge für ASP-Leistungen (Application Service Providing) und Online-Dienste, Software Miete,Domaingebühren, Wartungs- und Hotline-Vertragsgebühren
  4. Liefer- u. Leistungszeit
  5. Zahlungsbedingungen
  6. Eigentumsvorbehalt
  7. Gewährleistung
    • 7.1 RHOTEC Computer GmbH haftet für Mängel wie folgt
    • 7.2 Bei der Lieferung oder Zurverfügungstellung von Software aller Art gelten zusätzlich folgende Gewährleistungsbedingungen
  8. Software
  9. Internetleistungen, Online-Dienste, Mietverträge für ASP-Lösungen, Domainverwaltung,
    Bereitstellung von Online-Diensten
    • 9.1 Domainverwaltung
    • 9.2 Bereitstellung von Online-Diensten
    • 9.3 Internetleistungen, ASP-Lösungen
    • 9.4 Pflichten des Vertragspartner
  10. Haftung, Erstellung von Sicherungskopien
  11. Datenschutz
  12. Export
  13. Gerichtsstand, Rechtswahl, Teilunwirksamkeit

1. Allgemeines

a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge,
Lieferungen und Leistungen einschließlich Vermietungen, Beratungsleistungen, Online-Dienste,
Auskünften und ähnlichem zwischen der Firma RHOTEC Computer GmbH
(im Folgenden RHOTEC GmbH genannt) und ihren sämtlichen Geschäftspartnern sowie auf der
Besteller- als auch auf der Liefererseite (im Folgenden Vertragspartner genannt).

b) Diese AGB sind für die Vertragsbeziehungen allein maßgebend, es sei denn, dass Abweichungen
ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Abweichende AGB sind für RHOTEC GmbH nur verbindlich,
soweit sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Entgegenstehende Bedingungen unserer
Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals
ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.

c) Sind unsere AGB dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste. Weiterhin liegen die AGB in den Geschäftsräumen von RHOTEC GmbH aus, und sind im Internet unter www.rhotec.de im Menüpunkt „AGB“ einsehbar und auszudrucken.

d) RHOTEC GmbH ist berechtigt, den Inhalt eines Vertrages mit Zustimmung des Vertragspartners zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von RHOTEC GmbH für den Vertragspartner zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Vertragspartner der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

e) RHOTEC GmbH kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Vertragspartner steht für diesen Fall das Recht der fristlosen Kündigung zu.

2. Zustandekommen von Inhalt und Vereinbarungen

a) Angebote von RHOTEC GmbH sind freibleibend, sofern nicht schriftlich eine Bindefrist vermerkt ist.

b) Verträge kommen mit schriftlicher Bestätigung (Auftragsbestätigung oder durch ein von dem Vertragspartner unterzeichnetes Bestellformular) oder durch Ausführung, Lieferung/Rechnungsstellung durch RHOTEC GmbH zustande. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Änderungen am Vertrag, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch RHOTEC GmbH, dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Auskünfte sind unverbindlich.

c) Sofern RHOTEC GmbH ein individuelles Angebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Vertragspartners über sein derzeit genutztes EDV-System, über vom Vertragspartner beabsichtigte Hardware- bzw. Softwareerweiterungen und/oder fachlich funktionalen Aspekten. Der Vertragspartner trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotenen Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Sofern der Vertragspartner verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich abzugeben. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens RHOTEC GmbH wirksam.

d) Soweit der Vertragspartner den Vertrag mit RHOTEC GmbH im Rahmen seines Handelsgewerbes als Kaufmann geschlossen hat, gilt darüber hinaus noch folgendes: Bei vorausgegangenen Verkaufsverhandlungen dient das Bestellformular und/oder die Auftragsbestätigung dem Zweck, den Inhalt der Verhandlungen für die Vertragparteien verbindlich festzulegen. Das Vertragsverhältnis kommt daher bei vorausgegangenen Verkaufsverhandlungen mit dem Inhalt der Bestellung und/oder der Auftragsbestätigung zustande, soweit der Vertragspartner der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich widerspricht.

e) Soweit RHOTEC GmbH Waren Dritter vertreibt, gelten bezüglich der Systemvoraussetzungen und der Leistung der gelieferten Produkte die Produktbeschreibungen der jeweiligen Hersteller. RHOTEC GmbH übernimmt keine Garantie für die Funktions- bzw. Einsatzfähigkeit der gelieferten Waren für einen bestimmten Zweck.

f) Technische Änderungen und geringfügige Abweichungen der von RHOTEC GmbH zu liefernden Produkte sind insoweit vorbehalten, als sie dem Vertragspartner nach billigem Ermessen zuzumuten sind. Werden Produkte nach Vertragsabschluss technisch verbessert oder verändert, ist ein Anspruch auf Lieferung der bisherigen, nicht verbesserten oder veränderten Version ausgeschlossen. Ist dem Vertragspartner die Abnahme der technisch verbesserten oder veränderten Version aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls nicht zuzumuten, kann er unter Ausschluss weiterer Rechte vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich erklärt werden. Ein Anspruch auf Lieferung neuer System- bzw. sonstiger Art oder Softwareversionen zu früher ausgelieferten Waren ist ausgeschlossen.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Lieferungen von Soft- und Hardware aller Art, Dienstleistungen aller Art

a) Die Preise von RHOTEC GmbH sind Nettopreise ab Bad Lauterberg einschließlich der zugehörenden Originalverpackung, ohne Installation. Versand, Versandverpackung, Frachtversicherung und Transport, zzgl. der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Sofern dieser keine besondere Bestimmung getroffen hat, bestimmt RHOTEC GmbH Versandart und Versicherungsumfang nach billigem Ermessen. Mehrwertsteuer sowie sonstige Steuern und Abgaben werden in zum Zeitpunkt der Lieferung geltender gesetzlicher Höhe zusätzlich berechnet. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der RHOTEC GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein-Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen die RHOTEC GmbH zur Preisanpassung.

b) Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, wenn nicht im Einzelfall eine längere Frist schriftlich vereinbart wird. Bei Zielüberschreitung ist RHOTEC GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem Bundesbank-Diskontsatz, mindestens aber 6% jährlich zu berechnen und für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro zu erheben, sofern nicht im Einzelfall RHOTEC GmbH einen wesentlich höheren oder der Vertragspartner einen wesentlich niedrigeren Schaden nachweist. Die Zinsen sind sofort fällig.

c) RHOTEC GmbH nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem RHOTEC GmbH über den Gegenwert verfügen kann.

d) Alle bei RHOTEC GmbH eingehenden Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet, wenn die Leistung zur Tilgung der Schuld nicht ausreicht. Eine andere Tilgung kann einseitig nicht bestimmt werden.

e) Der Vertragspartner kann gegenüber RHOTEC GmbH nur mit Forderungen aufrechnen, die von RHOTEC GmbH anerkannt und durch eine Gutschrift bestätigt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner außer in Fällen grober Vertragsverletzung nur aufgrund von Ansprüchen geltend machen, die aus demselben Vertragsverhältnis herrühren und von RHOTEC GmbH anerkannt und schriftlich bestätigt oder rechtskräftig festgestellt sind. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Vertragspartners in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Soweit der Vertragspartner den Vertrag als Unternehmer geschlossen hat, kann er Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

3.2 Mietverträge für ASP-Leistungen (Application Service Providing) und Online-Dienste, Software-Miete, Domaingebühren, Wartungs- und Hotline-Vertragsgebühren

a) Die Miete ist jeweils monatlich im Voraus am Monatsersten fällig und wird am 1. Werktag des Monats per Lastschrift eingezogen.

b) Die Gebühren sind jeweils abhängig von der Vertragslaufzeit im Voraus für die Vertragsdauer fällig und werden zum Fälligkeitszeitpunkt per Lastschrift eingezogen.

c) Eine andere Art der Zahlung als per Lastschrift ist nur bei gesonderter Vereinbarung möglich.

d) Eine monatliche Rechnung wird nicht erstellt. Den Buchungsbeleg für den Vertragspartner stellt das Bestellformular in Verbindung mit dem Lastschrifttext dar, aus denen alle notwendigen Angaben hervorgehen.

e) Die Vertragslaufzeit geht aus dem Bestellformular hervor. In der Regel beläuft sich die Vertragsdauer auf mindestens 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertraglaufzeit gekündigt wird. Bei Verträgen über Domains ergibt sich die Vertragslaufzeit aufgrund der Vergaberichtlinien der jeweiligen Vergabeorganisation.

f) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

g) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen nachhaltig verletzt oder wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

h) RHOTEC GmbH kann im Falle des Verzuges nach Mahnung ihre Leistungen bis zur Zahlung einstellen. Im Verzugsfall ist RHOTEC GmbH berechtigt, die Zugänge und/oder ASP-Leistungen für den Vertragspartner, auch des Kunden des Vertragspartners, sofort zu sperren.

i) Der Vertragspartner ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die persönlichen Passwörter seiner Zugangskennung vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt RHOTEC GmbH von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.

j) RHOTEC GmbH ist berechtigt, die Entgelte und/oder Gebühren für Leistungen für Fremdgebühren (z.B. Domains, Datentransportleistungen, wie Transfervolumen u. ä.) maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Vertragspartners. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Vertragspartner der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Wird die Zustimmung nicht erteilt, endet der Vertrag über die Bereitstellung dieser Leistungen.

k) RHOTEC GmbH ist berechtigt, die Entgelte und/oder Gebühren für die ausschließlich von RHOTEC GmbH zur Verfügung gestellten Leistungen zu erhöhen. Einer Zustimmung durch den Vertragspartner bedarf es nicht. Übersteigt die Erhöhung Entgelte und/oder Gebühren um mehr als 10 Prozent des bisherigen Preises, so steht dem Vertragspartner das außerordentliche Kündigungsrecht zu.

l) Bei Rücklastschriften berechnet RHOTEC GmbH die angefallenen Bankgebühren zuzüglich 10,- Euro Bearbeitungspauschale pro Lastschrift. Es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, oder dass er die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat.

m) RHOTEC GmbH behält sich vor, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Gebühren vorzunehmen.

4. Liefer-u. Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die RHOTEC GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Lieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der RHOTEC GmbH nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt im Falle höherer Gewalt ein, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die RHOTEC GmbH ist im Fall von Ihr nicht vertretender Liefer-und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer-oder Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer-und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der RHOTEC GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf vorgenannte Umstände kann sich die RHOTEC GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die RHOTEC GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt.

5. Versendung und Gefahrenübernahme

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der RHOTEC GmbH verlassen hat. Die RHOTEC GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die RHOTEC GmbH trägt der Versender das Risiko, insbesondere der Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der RHOTEC GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.

6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse-Bar, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung des Zahlungsziels von mehr als 7 Tagen werden Verzugszinsen zum derzeit üblichen Zinssatz für Kontokorrent berechnet. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder unstreitig sind. Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der RHOTEC GmbH gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist die RHOTEC GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der RHOTEC GmbH sofort und in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der RHOTEC GmbH andere Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die RHOTEC GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der RHOTEC GmbH steht das Recht zu, den im Vertrag befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die RHOTEC GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für die offenen Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- u. Vollstreckungskosten. Die RHOTEC GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

7. Gewährleistung

7.1 RHOTEC GmbH haftet für Mängel wie folgt:

a) Weist ein von RHOTEC GmbH geliefertes Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges Fehler auf, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht nur unerheblich mindern, wird es nach Wahl des Vertragspartners und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unentgeltlich ganz oder teilweise ausgetauscht oder instand gesetzt, wobei ersetzte Teile in das Eigentum von RHOTEC GmbH übergehen.

b) Handelt es sich bei dem Vertrag um die Erstellung einer Website, so werden Mängel nach Wahl von RHOTEC GmbH unentgeltlich ganz oder teilweise ausgetauscht oder instand gesetzt.

c) Weitere Ansprüche, insbesondere auch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, z.B. wegen Datenverlust oder entgangenen Gewinns, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung oder anderen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit RHOTEC GmbH wegen Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften, wegen grober Fahrlässigkeit, wegen Vorsatz oder wenn es sich um einen Personenschaden handelt, haftet.

d) Der Vertragspartner muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf sichtbare Transportschäden untersuchen und RHOTEC GmbH von etwaigen Schäden und Verlusten sofort schriftlich informieren. Im Übrigen müssen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt werden; Mangelhafte Produkte sind zur Besichtigung und Prüfung durch RHOTEC GmbH in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung befinden, zu belassen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen schließt jeden Gewährleistungsanspruch aus.

e) Ebenfalls ausgeschlossen ist jeder Gewähr­leistungs­anspruch, wenn von RHOTEC GmbH gelieferte Produkte verändert werden oder deren Originalkennzeichen entfernt wird oder wenn Reparaturen und Servicearbeiten von anderen als vom Hersteller oder RHOTEC GmbH benannten Firmen oder Personen durchgeführt werden.

f) Im Falle der Nachbesserung werden die entsprechenden Arbeiten von RHOTEC GmbH oder einem Beauftragten während der üblichen Arbeitszeit am Firmensitz von RHOTEC GmbH vorgenommen. Der Vertragspartner ist auf Anforderung von RHOTEC GmbH verpflichtet, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Nachbesserung erforderlichen Teile an RHOTEC GmbH zu versenden. Die Kosten hierfür trägt der Vertragspartner.

g) Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen RHOTEC GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach zwei Jahren ab Gefahrübergang. Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen haftet RHOTEC GmbH bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistungsfrist in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Bei drei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen oder mangelhaften Ersatzlieferungen hat der Vertragspartner das Recht auf Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchen der Wert der Sache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

h) Die Rechte des Vertragspartners wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kannte.

7.2 Bei der Lieferung oder Überlassung von Software aller Art gelten zusätzlich folgende Gewährleistungsbedingungen:

a) Jede Gewährleistung durch RHOTEC GmbH setzt voraus, dass der Vertragspartner eine detaillierte schriftliche Fehlerbeschreibung vorlegt, aus der insbesondere ersichtlich sein muss, nach welchen Befehlsfolgen die behaupteten Programmfehler auftreten.

b) Soweit RHOTEC GmbH Software Dritter vertreibt, sei es einzeln oder in Verbindung mit Hardware, sei es ausdrücklich im Namen Dritter oder im eigenen Namen, kann RHOTEC GmbH Gewähr zunächst dadurch leisten, dass dem Vertragspartner sämtliche Gewährleistungsansprüche von RHOTEC GmbH gegen den Dritten abgetreten und alle zur Durchsetzung dieser Ansprüche erforderlichen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher handelt.

c) Der Gewährleistungspflicht unterliegt stets nur die neueste dem Vertragspartner gelieferte Softwareversion. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine neue ihm von RHOTEC GmbH angebotene Programmversion zu übernehmen, soweit ihm die Abnahme nicht aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unzumutbar ist.

8. Software

Soweit Software erkennbar von Dritten stammt, haftet RHOTEC GmbH selbst weder für die Lauffähigkeit auf der gelieferten Hardware noch für die Kompatibilität mit sonst gelieferter Software. Dies gilt auch dann, wenn RHOTEC GmbH Dokumentationen oder Produktbeschreibungen Dritter weitergibt, die eine Lauffähigkeit oder Kompatibilität ausweisen. In diesem Sonderfall ist der Vertragspartner auf die Geltendmachung der abzutretenden Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Dritten beschränkt. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher handelt. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

9. Internetleistungen, Online-Dienste, Mietverträge für ASP-Lösungen, Domainverwaltung, Bereitstellung von Online-Diensten

9.1 Domainverwaltung

a) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (.de, .com, .net, .org, .biz etc.) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten auch die DENIC-Regis­trierungs­bedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien.

b) Bei der Beschaffung und/oder Pflege von Domains wird RHOTEC GmbH im Verhältnis zwischen dem Vertragspartner und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. RHOTEC GmbH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. RHOTEC GmbH übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die für den Vertragspartner beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

c) Der Vertragspartner sichert zu, dass die von ihm bzw. für ihn zu beantragten Domains keine Rechte Dritter verletzen. Von Ansprüchen Dritter sowie bei allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Registrierung bzw. Verwendung einer Domain durch den Vertragspartner oder mit Billigung des Vertragspartners zustande kommen, stellt der Vertragspartner RHOTEC GmbH, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains, sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Beteiligten frei.

9.2 Bereitstellung von Online-Diensten

a) RHOTEC GmbH gewährleistet eine durchschnittliche Erreichbarkeit in Höhe von ca. 95% für die von RHOTEC GmbH selbst betriebenen Online-Serversysteme pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von RHOTEC GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Hiervon sind auch Wartungsarbeiten ausgenommen, die RHOTEC GmbH an den Servern vornehmen muss.

b) RHOTEC GmbH kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, wenn die Sicherheit des Betriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet ist. Besonders die Vermeidung schwerwiegender Störungen der Serversysteme, des Netzwerks, der Software oder der gespeicherten Daten berechtigt RHOTEC GmbH zu einer Beschränkung der Leistungen.

c) Das Datentransfervolumen wird je nach Webserver-Paket vereinbart und ist der aktuellen Preisliste für Webserver zu entnehmen. Das vom Vertragspartner genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller Datentransfers (z.B. E-Mail, Download, Upload, Kommunikation, Internetseiten und ähnliche Transferleistungen die über Leitungen zustande kommen), die mit dem Vertragspartner in Verbindung stehen.

d) Überschreitungen des vereinbarten Datentransfervolumens werden entsprechend der aktuellen Preisliste monatlich berechnet und per Bankeinzug fällig. Der Vertragspartner erhält darüber eine gesonderte Rechnung. Der Vertragspartner kann den Verbrauch des Datentransfervolumens im Administrationsbereich des gemieteten Webserver-Systems selbständig überprüfen und beobachten.

9.3 Internetleistungen, ASP-Lösungen

a) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die auf seiner Website eingestellten Inhalte als seine eigenen Inhalte unter Angabe seines Impressums zu kennzeichnen. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht dann besteht, wenn auf der Website Teledienste oder Mediendienste angeboten werden (siehe Teledienstgesetz). Der Vertragspartner stellt RHOTEC GmbH von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

b) Der Vertragspartner darf durch seine Website nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Vertragspartner, keine pornographischen Inhalte, volksverhetzende Inhalte oder sonstige nicht gesetzeskonforme Inhalte einzustellen.

c) RHOTEC GmbH ist nicht verpflichtet, die Website des Vertragspartners auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Sollte durch RHOTEC GmbH oder durch Andere ein Rechtsverstoß durch unzulässige Inhalte festgestellt werden, ist RHOTEC GmbH berechtigt, den Zugang zu sperren und die Website bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts vom Netz zu nehmen. RHOTEC GmbH wird den Vertragspartner unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

9.4 Pflichten des Vertragspartners

a) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von RHOTEC GmbH erhaltenen Passwörter und Zugangskennungen strengstens geheim zu halten. RHOTEC GmbH ist umgehend zu informieren, wenn zu vermuten ist, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Vertragspartners Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von RHOTEC GmbH nutzen, haftet der Vertragspartner gegenüber RHOTEC GmbH auf Entgelt und Schadensersatz.

b) Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, und ihm dringend empfohlen wird, nach jedem Arbeitstag, an dem der von ihm verwendete Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen geändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen.


c) Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann.

d) Der Vertragspartner verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils demselben Inhalt massenhaft versendet werden (sog. Spam-Mails). Verletzt der Vertragspartner die vorgenannte Pflicht, so ist RHOTEC GmbH berechtigt die zur Verfügung gestellten Leistungen zu sperren oder bei wiederholter Verletzung fristlos zu kündigen.

e) Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Website so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung der Serversysteme z.B. durch fehlerhafte Funktionen oder Skripte vermieden wird. RHOTEC GmbH ist berechtigt, Inhaltseiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Vertragspartner oder durch Dritte temporär zu sperren. RHOTEC GmbH wird den Vertragspartner bei einer solchen Maßnahme unverzüglich informieren und die Problematik erläutern. RHOTEC GmbH wird die gesperrten Inhaltseiten sofort wieder freischalten, wenn der Vertragspartner die Fehler behoben hat.

10. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von RHOTEC GmbH, bis der Vertragspartner sämtliche aus der gesamten Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche erfüllt hat, die bis zum Abschluss des Vertrages über die Vorbehaltsware entstanden sind oder danach noch in Bezug auf die Vorbehaltsware entstehen. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, so bleiben die gelieferten Waren im Eigentum von RHOTEC GmbH, bis der Vertragspartner vollständig bezahlt hat.

b) RHOTEC GmbH ist nach vorheriger Anmeldung während der normalen Geschäftszeit ungehindert Zugang zu den Vorbehaltswaren zu gewähren.

c) Die Vorbehaltsware darf im normalen Geschäftsverkehr weitergegeben, jedoch nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Für den Fall der Weitergabe tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine sämtlichen daraus resultierenden Ansprüche bis zur Höhe der gesicherten Ansprüche von RHOTEC GmbH sicherheitshalber an RHOTEC GmbH ab. RHOTEC GmbH nimmt diese Abtretung an.

d) Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf im Einzelfall zur Geltendmachung der abgesicherten Ansprüche ermächtigt. Kommt der Vertragspartner mit der Erfüllung gesicherter Ansprüche von RHOTEC GmbH in Verzug, hat er RHOTEC GmbH auf erste Anforderung eine vollständige Aufstellung über den Verbleib der Vorbehaltsware und die abgetretenen Ansprüche vorzulegen, alle zur Geltendmachung erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und seinem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.

e) Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware ist auf das Eigentum von RHOTEC GmbH hinzuweisen. Außerdem ist RHOTEC GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Vertragspartners.

f) Bei vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist RHOTEC GmbH nach Mahnung berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und sie wie ein Pfand zu verwerten. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch RHOTEC GmbH gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

11. Haftung, Erstellung von Sicherungskopien

a) Für Schäden, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit Lieferungen oder Leistungen von RHOTEC GmbH entstehen, haftet RHOTEC GmbH nur, wenn RHOTEC GmbH oder seinen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Lasten fallen, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt oder bei einem Personenschaden.

b) Für sämtliche Daten (Programmdaten, Bewegungsdaten, Inhaltsdaten etc.) auf den Computersystemen des Vertragspartners, auch auf von RHOTEC GmbH im Rahmen von ASP-Leistungen zur Verfügung gestellten Systemen, die der Vertragspartner nutzt oder selbständig erstellt hat, muss der Vertragspartner selbst für eine ausreichende Datensicherung sorgen. RHOTEC GmbH empfiehlt täglich eine Datensicherung durchzuführen und diese an einem sicheren Ort aufzubewahren.

c) Bei technischen Arbeiten beim Vertragspartner oder bei technischen Arbeiten in der Werkstatt von RHOTEC GmbH ist vor Beauftragung bzw. vor Beginn dieser Arbeiten vom Vertragspartner eine Datensicherung zu erstellen.

d) Sollte eine ordnungsgemäße Datensicherung aus technischen Gründen nicht mehr möglich sein und eine technische Arbeit dennoch beauftragt werden, so stellt der Vertragspartner RHOTEC GmbH von der Verantwortung für die Daten bzw. für einen Datenverlust frei.

e) Für Datenverluste haftet RHOTEC GmbH in keinem Fall.

12. Datenschutz

a) Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung werden die Daten des Vertragspartners, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und, soweit erforderlich, verarbeitet und übermittelt.

b) RHOTEC GmbH weist nachdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem heutigen Stand der Technik, nicht umfassend garantiert werden kann. Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass RHOTEC GmbH die auf dem Webserver gespeicherten Daten des Vertragspartners jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu überwachen. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Vertragspartner in vollem Umfang selbst Sorge.

13. Export

Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger be- hördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.

14. Gerichtsstand, Rechtswahl, Teilunwirksamkeit

a)Anwendbares Recht für diese Geschäftsbedingungen, sowie die ges. Rechtsbeziehungen zwischen der RHOTEC GmbH und dem Käufer gilt das Recht der BRD als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche, internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Herzberg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten. vereinbart.

b) Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach gesetzlichen Vorschriften.

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